Thermische Sanierung: Dach, Fassade und Fenster als ein Projekt planen.
Wer ein Haus thermisch saniert, beauftragt meist drei Gewerke: Dach, Fassade und Fenster. Aus unserer Erfahrung wird es selten mitten in der Fläche undicht und teuer, sondern dort, wo die Gewerke aufeinandertreffen: an der Dachkante, an der Fensterbank, an der Attika. Genau dort arbeitet der Spengler.

Das Wichtigste in Kürze
- Drei Gewerke, eine Hülle: Dach oder oberste Geschoßdecke, Außenwand und Fenster gehören zusammen, dazu oft die Kellerdecke.
- U-Werte im Burgenland: Es gilt die OIB-Richtlinie 6 (Ausgabe 2019). Einzelne Bauteile müssen ohne Sanierungskonzept rund 24 % besser sein als der Neubauwert.
- Die Schwachstellen liegen meist an den Übergängen: Dachüberstand, Fensterbänke, Attika und Rinnen müssen zur neuen Dämmstärke passen.
- Förderung 2026: kein Sanierungsbonus des Bundes mehr, aber ein Landesdarlehen im Burgenland mit 0,9 % Zinsen.
- Energieausweis zuerst: Er zeigt, wo das Haus Wärme verliert, und ist für die Landesförderung in der Regel Pflicht.
- Ein Ansprechpartner: Wir machen Dach und Spenglerarbeiten selbst und stimmen Putzfassade und Fenster mit Partnerbetrieben ab.
Viele Häuser, die wir im Nordburgenland sanieren, stammen aus den 1960er bis 1980er Jahren. Wer so ein Haus heute thermisch saniert, will vor allem zwei Dinge: weniger Heizkosten und eine Hülle, die die nächsten Jahrzehnte hält. Die thermische Sanierung ist dafür der richtige Weg, aber nur, wenn Dach, Fassade und Fenster aufeinander abgestimmt sind. Wie wir das Dach dabei dämmen und entwässern, zeigt unsere Seite zu Dachdämmung und Dachrinnen. Hier geht es um das Gesamtbild: welche Werte gelten, wo die typischen Fehler passieren und was 2026 noch gefördert wird.
Was zu einer thermischen Sanierung gehört
Thermisch saniert wird die Gebäudehülle, also alles, was den beheizten Raum von draußen trennt. Das Land Burgenland zählt in seiner Förderrichtlinie Fenster, Außentüren, Außenwände, Dächer, Kellerdecken, Decken über Durchfahrten und oberste Geschoßdecken auf.
Wichtig ist die Unterscheidung nach Umfang:
- Einzelbauteil: Sie erneuern einen Teil, etwa nur die Fenster oder nur die oberste Geschoßdecke.
- Energetische Sanierung: weniger als drei Teile, aber der Heizwärmebedarf sinkt deutlich (das Land verlangt dafür mindestens 40 %).
- Umfassende Sanierung: Mindestens drei Teile werden gemeinsam erneuert, zum Beispiel Fenster, Dach oder oberste Geschoßdecke und Fassade.
Baurechtlich zählt außerdem, ob eine größere Renovierung vorliegt: Mehr als 25 % der Gebäudehülle werden renoviert, außer die Kosten liegen unter 25 % des Gebäudewerts ohne Grundstück. Dann muss das Haus als Ganzes Anforderungen an den Energiebedarf erfüllen, nicht nur das einzelne Bauteil. Ein Planer oder Energieausweis-Ersteller sollte deshalb von Anfang an mitrechnen.
U-Werte: was die OIB-Richtlinie 6 im Burgenland verlangt
Der U-Wert gibt an, wie viel Wärme durch einen Quadratmeter Bauteil verloren geht, gemessen in W/m²K. Je kleiner die Zahl, desto besser dämmt das Bauteil.
Im Burgenland ist die OIB-Richtlinie 6 in der Ausgabe 2019 verbindlich, die Bauverordnung verweist ausdrücklich auf diese Fassung. Neuere Ausgaben (2023 und 2025) gelten hier derzeit nicht. Für den Neubau nennt die Richtlinie Höchstwerte. Wer einzelne Bauteile saniert und kein Sanierungskonzept hat, muss diese Werte seit 2021 um mindestens 24 % unterschreiten. Die Förderung des Landes setzt eigene, etwas strengere Grenzen.
| Bauteil | Neubau (OIB-RL 6) | Einzelmaßnahme ohne Sanierungskonzept | Grenze für die Landesförderung |
|---|---|---|---|
| Außenwand | 0,35 | 0,266 | 0,25 |
| Dach, oberste Geschoßdecke | 0,20 | 0,152 | 0,15 |
| Fenster (Wohngebäude) | 1,40 | 1,064 | 1,05 |
| Kellerdecke | 0,40 | 0,304 | 0,30 |
Alle Werte in W/m²K. Spalte 3 ist der Neubauwert minus 24 % (eigene Berechnung aus Punkt 4.5.1 der Richtlinie, auf drei Stellen gerechnet), Spalte 4 laut Sanierungsrichtlinie 2026 des Landes Burgenland.
Welche Dämmstärke Sie für diese Werte brauchen, hängt vom Aufbau und vom Material ab. Das rechnet der Energieausweis-Ersteller oder Planer für Ihr Haus aus.
Die Übergänge entscheiden: Dach, Fassade und Fenster im Team
Eine gedämmte Fassade wird um die ganze Dämmstärke dicker. Alles, was vorher an der Wand abgeschlossen hat, passt danach nicht mehr:
- Dachüberstand: Er wird um die ganze Dämmstärke kürzer, und die Dachrinne rückt näher an die neue Fassade; die Fachregel der Spengler sieht mindestens 20 mm Abstand zwischen Rinne und Fassade vor. Oft muss der Überstand verlängert werden, mehr dazu im Ratgeber Dachüberstand verlängern.
- Fensterbänke: Die alte Außenfensterbank ist zu kurz. Sie wird getauscht oder verlängert, damit sie über die Dämmung reicht und sauber an Putz und Fenster anschließt.
- Attika und Mauerabdeckungen: Bei Flachdächern und Mauerkronen muss die Blechabdeckung über die neue Wandstärke reichen, sonst dringt Wasser zwischen Dämmung und Mauerwerk ein.
- Fallrohre und Rinnen: Fallrohre werden versetzt und an der gedämmten Fassade neu befestigt. Die Rinne muss oft weiter nach außen, damit der Abstand zur Fassade stimmt.
Das sind klassische Spenglerarbeiten. Wenn jedes Gewerk nur seine Fläche sieht, bleiben genau diese Stellen liegen oder werden zweimal gemacht. Deshalb arbeiten wir bei der thermischen Sanierung im Team: Dach und Spenglerarbeiten macht unser eigenes Team, für die gedämmte Putzfassade und die Fenster arbeiten wir mit eingespielten Partnerbetrieben aus der Region zusammen. Sie haben mit uns einen Ansprechpartner, der die Gewerke abstimmt.
Für Hausverwaltungen und Wohnhausanlagen
Bei Wohnhausanlagen ist die thermische Sanierung ein Projekt mit Eigentümerbeschluss, Ausschreibung und Förderantrag. Wir übernehmen dabei Dach, Terrassen und alle Blechanschlüsse und stimmen jeden Schritt mit dem Fassadenbetrieb ab. Wie wir mit Hausverwaltungen zusammenarbeiten, lesen Sie auf der Seite für Hausverwaltungen.
Für Baumeister und Fassadenbetriebe
Sie planen eine thermische Sanierung und suchen einen Spengler, der die Anschlüsse mitdenkt? Wir steigen als Partner ein: Dachüberstand verlängern, Attika und Mauerabdeckungen anpassen, Fensterbänke und Rinnen setzen, Dachflächen dämmen und neu eindecken. Rufen Sie uns an, wir stimmen Termine und Details direkt mit Ihrer Bauleitung ab.
So läuft die thermische Sanierung ab
- Bestandsaufnahme und Energieausweis: Der Energieausweis zeigt, wo das Haus Wärme verliert, und schlägt Maßnahmen vor. Ein Renovierungsausweis dient als Fahrplan, wenn Sie in Etappen sanieren.
- Förderung und Baubehörde klären: Förderung vor der Vergabe mit den Unterlagen des Landes (siehe unten). Eine nachträgliche Wärmedämmung, einen Fenstertausch oder eine Dachsanierung müssen Sie der Gemeinde laut Burgenländischem Baugesetz in der Regel nur schriftlich mitteilen, spätestens 14 Tage vor Baubeginn. Im Zweifel entscheidet die Baubehörde, ob ein Bauverfahren nötig ist.
- Gewerke abstimmen: Dämmstärke, Fensterposition, Dachüberstand, Fensterbänke und Rinnen werden gemeinsam festgelegt. Legt das niemand vorab fest, kommen diese Punkte später als Nachtrag.
- Ausführung in abgestimmter Reihenfolge: so, dass kein Gewerk die fertige Arbeit eines anderen wieder öffnen muss.
- Dokumentation: Rechnungen mit Flächen, Materialien und U-Werten sammeln. Sie brauchen sie für die Förderung und für den neuen Energieausweis.
Förderung 2026: ehrliche Auskunft
Der Sanierungsbonus des Bundes für die thermisch-energetische Sanierung von Fassade, Fenstern und Dach ist seit 2. Februar 2026 eingestellt. Seit Juli 2026 ist auch das Budget für den Kesseltausch ausgeschöpft. Neue Anträge sind derzeit nicht möglich.
Das Land Burgenland fördert die Sanierung von Eigenheimen weiterhin, allerdings als Darlehen und nicht als Zuschuss: 30 Jahre Laufzeit, 0,9 % Zinsen pro Jahr. Die wichtigsten Punkte laut Land:
- Einkommensgrenze: zum Beispiel 48.400 € Jahres-Nettoeinkommen des Haushalts bei einer Person, 82.500 € bei zwei Personen.
- Voraussetzungen: Hauptwohnsitz im Haus, Baubewilligung liegt mindestens 20 Jahre zurück.
- Nachweis: Energieausweis für Bestand und Planung, bei Außenwanddämmung ein Renovierungsausweis.
- Einreichung: mit Kostenvoranschlägen oder Rechnungen, die höchstens 12 Monate alt sind.
- Befristung: Die aktuellen Richtlinien gelten bis 31. Dezember 2026. Die Mittel pro Jahr sind begrenzt, die Förderung kann vorzeitig enden.
Wie hoch der geförderte Anteil ist, hängt davon ab, ob Sie ein Einzelbauteil, eine energetische oder eine umfassende Sanierung durchführen und ob gleichzeitig eine fossile Heizung ersetzt wird. Die aktuellen Sätze und Formulare finden Sie auf der Seite des Landes Burgenland zur Sanierungsförderung. Klären Sie Ihren Fall dort, bevor Sie beauftragen.
Was eine thermische Sanierung kostet
Pauschale Quadratmeterpreise für Dämmung und Fenster nennen wir hier bewusst nicht. Sie hängen zu stark vom Haus ab: vom Zustand der Wand, von der Zahl der Fenster, vom Gerüst, vom Dachaufbau und davon, wie viele Anschlüsse angepasst werden müssen. In Angeboten, die uns Kunden zeigen, fehlen oft gerade die Übergänge. Sie kommen dann später als Nachtrag dazu.
Unser Rat: Lassen Sie sich die Sanierung als Paket anbieten, mit Dachüberstand, Fensterbänken und Rinnen ausdrücklich im Angebot. Dann vergleichen Sie am Ende Preise für dieselbe Leistung. Wie ein Dach mit Blech kalkuliert wird, zeigt unser Ratgeber zu den PREFA-Dach-Kosten.
Stand: 30. September 2026. Dieser Ratgeber informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung, keine Energieberatung und keine verbindliche Auskunft der Förderstelle oder Baubehörde. Förderbedingungen ändern sich; maßgeblich ist die jeweils gültige Richtlinie des Landes Burgenland.
Wo wir arbeiten: Die Spenglerei Krumpeck ist ein Meisterbetrieb in Oslip im Burgenland. Wir arbeiten im Nordburgenland rund um Eisenstadt, Neusiedl am See und Mattersburg, im südlichen Niederösterreich, im Wiener Umland und projektweise in Wien. Die Angaben zu Förderung und U-Werten in diesem Ratgeber gelten für das Burgenland.
Häufige Fragen zur thermischen Sanierung.
Alle Maßnahmen, die den Wärmeschutz der Gebäudehülle verbessern: Dach oder oberste Geschoßdecke dämmen, Außenwand dämmen, Fenster und Außentüren tauschen, Kellerdecke dämmen. Das Land Burgenland spricht von einer umfassenden Sanierung, wenn mindestens drei dieser Teile gemeinsam erneuert werden.
Maßgeblich ist derzeit die OIB-Richtlinie 6 in der Ausgabe 2019. Wer einzelne Bauteile ohne Sanierungskonzept erneuert, muss die Neubauwerte um mindestens 24 % unterschreiten. Für die Außenwand heißt das höchstens 0,266 W/m²K statt 0,35, für Dach und oberste Geschoßdecke höchstens 0,152 statt 0,20.
Der Sanierungsbonus des Bundes ist seit 2. Februar 2026 eingestellt. Das Land Burgenland fördert weiterhin mit einem Darlehen über 30 Jahre zu 0,9 % Zinsen, mit Einkommensgrenzen und Energieausweis als Voraussetzung. Die aktuellen Richtlinien gelten bis 31. Dezember 2026, die Mittel pro Jahr sind begrenzt.
Für die Landesförderung ja: Verlangt wird ein Energieausweis für Bestand und Planung, bei der Dämmung der Außenwand ein Renovierungsausweis. Nur bei kleinen Maßnahmen wie einem einzelnen Fenster reichen Angaben zu U-Wert, Material und Fläche. Auch ohne Förderung ist der Ausweis ein guter Fahrplan.
Ja. Wichtig ist, dass jede Etappe zur nächsten passt. Wer heute das Dach macht und in fünf Jahren die Fassade, sollte Dachüberstand, Rinne und Anschlüsse schon jetzt auf die spätere Dämmstärke auslegen. Ein Renovierungsausweis legt die Etappen und Zielwerte fest, die Details an der Dachkante planen wir darauf abgestimmt.
Thermische Sanierung geplant? Reden wir darüber.
Schildern Sie uns kurz Ihr Haus: Baujahr, was saniert werden soll und ob schon ein Energieausweis da ist. Wir schauen uns Dach und Anschlüsse an und stimmen die Gewerke für Sie ab.
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